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Kuba erlaubt kleine und mittlere Privatunternehmen

Nach 52 Jahren ohne nationale Privatunternehmen hat die kubanische Regierung Anfang des Monats das Gesetz verabschiedet, das das erlaubt, was auf der Insel MiPYMES (Empresas micro, pequeña y mediana) genannt wird – also Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – eine Maßnahme, die die Wirtschaftsreformen im sozialistischen Land voranbringen soll.  Allerdings verlangt Kuba von jedem, der Eigentümer oder Partner eines privaten KMU sein möchte, einen dauerhaften Wohnsitz auf der Insel.

Gemäß den an diesem Donnerstag im Amtsblatt veröffentlichten Vorschriften werden private Unternehmen aus „natürlichen Personen über 18 Jahren mit ständigem Wohnsitz in Kuba“ bestehen, eine Anforderung, die von kubanischen Auswanderern oder Ausländern, die an Investitionen auf der Insel interessiert sind, berücksichtigt werden muss. KMU können in Privatbesitz, in Staatsbesitz oder gemischt sein, und die Kleinstunternehmen werden zwischen 1 und 10 Personen, die kleinen zwischen 11 und 35 Personen und die mittleren zwischen 36 und 100 Personen beschäftigen.

Dem Amtsblatt zufolge werden die Unternehmen, die vom Wirtschaftsministerium genehmigt werden, nach den geltenden Gesetzen über „Geschäftsautonomie“ und Befugnisse zum „Exportieren und Importieren“ verfügen. Sie sollen auch berechtigt sein, „die zu vermarktenden Produkte und Dienstleistungen sowie deren Lieferanten, Kunden, Zielorte und Markteinführung zu definieren“. Sie sollen auch das Einkommen ihrer Arbeitnehmer unter Einhaltung der gesetzlich festgelegten Mindestlöhne festlegen dürfen und „die Investitionen tätigen, die für ihre Entwicklung erforderlich sind“. Das Dekret stellt kurz und bündig sicher, dass KMU „Zugang zu den für sie eingerichteten Finanzierungsmitteln haben“, was in Anbetracht der knappen Ressourcen aber eher die Ausnahme sein dürfte. Weitere 23 Regelungen beziehen sich auf andere Aspekte dieser Unternehmen sowie die Bildung von nichtlandwirtschaftlichen Genossenschaften und selbständiger Erwerbstätigkeit (privat, individuell).

Kleine Privatunternehmen verschwanden 1968 in Kuba fast vollständig, als der Staat entschied, nur noch staatliche und genossenschaftliche Unternehmen fortzuführen. Nach der Erlaubnis der Selbstständigkeit, die bereits in den 1990er Jahren legalisiert wurde, ist die Zulassung KMU ein wichtiger Schritt in Richtung notwendiger Wirtschaftsreformen.

Quelle: Listin Diario

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