Meereswelt Karibik – die Riesenflügelschnecke oder Conch
Die Große Fechterschnecke oder Riesen-Flügelschnecke (Aliger gigas, Lobatus gigas oder Eustrombus gigas) ist der größte Vertreter der Fechterschnecken und die zweitgrößte Art der Flügelschnecken. Sie kommen ausschließlich im westlichen Atlantik und in der gesamten Karibik in Seegraswiesen vor, wo sie sich von Algen und Seegras ernähren.
Der hintere Teil des Gehäuses ist turmartig gewunden, der vordere Teil eher glatt und hat ein weit ausladenden Lippe. Flügelschnecken können bis 30 cm groß werden. Die Färbung variiert erheblich. Die Grundfarbe ist weiß und wird im Bereich der Mündung rot. Die Schnecke hat eine stark verlängerbare Rüssel, an dessen Basis die beiden Fühler sitzen. An der Spitze eines jeden Fühlers sitzt ein Linsenauge mit einer schwarzen Pupille und einer gelben Iris. Die Fechterschnecke verfügt über einen kräftigen Fuß an dessen Vorderendes sich eine Grube mit der Schleim absondernden Drüse befindet. Am hinteren Ende befindet sich das hornige, krallenförmige Deckelchen, mit Hilfe dessen sich die Schnecke durch Kontraktionen des Fußes stoßweise fortbewegen kann.
Die Weibchen dieser Art sind in der Regel größer als die Männchen und erreichen erst mit 3-4 Jahren , einer Größe von ca. 20 cm und mehr als 2 Kg die geschlechtsreife. Dann legen zwischen März und Oktober etwa 8 bis 9 Gallertschnüre ab, die mehr als 20 m lang sein können und jeweils mehrere hundertausende Eier enthalten. Nach etwa 5 Tagen schlüpfen die Larven und ernähren sich bis 40 Tage von Phytoplankton. Wenn die Fechterschneckenlarven ca. 1 mm erreicht haben, verbringen sie ihr erstes Lebensjahr meist vergraben im Sand. Ihren charakteristischen „Flügel“ bildet sie erst als erwachsendes Tier aus.
Das Fleisch von Conch gilt in vielen Regionen als Delikatesse. Man isst es roh oder in den unterschiedlichsten Formen gegart. Die bekannteste Zubereitungsform ist der Conch-Chowder – ein beliebter, deftiger Eintopf.
Auf Grund von Überfischung ist die Art stark gefährdet und steht unter Artenschutz. Sie ist in Anhang II des Washingtoner Artenschutz-Übereinkommens gelistet. Zu ihrem Schutz gelten überall in den Verbreitungsregionen strenge Schonzeiten und Fangbeschränkungen.