Kuba – Öffnung des Tourismus ab 15. November erfolgt wie geplant
Der kubanische Tourismusminister Juan Carlos García Granda informierte auf einer Pressekonferenz über die Vorbereitung des Sektors auf die Wiedereröffnung der Grenzen. Er versicherte, dass ab dem 15. November eine kontrollierte und gestaffelte Wiederöffnung der Landesgrenzen durchgeführt werde, die zu einem Anstieg der Flüge und Ankünfte internationaler Besucher führen werde. Dafür seien die 10 internationalen Flughäfen im Staatsgebiet vorbereitet.
Mit Bezug auf die aktuelle epidemiologische Situation in Kuba verwies der Minister auf den Abwärtstrend bei den bestätigten COVID-19-Fällen in den letzten 15 Tagen. Er betonte, dass die Durchimpfung der gesamten Bevölkerung garantiert sei. Bereits heute seien 69,2 % der impfbaren Bevölkerung vollständig immunisiert und 99,2 % bereits eine Dosis verabreicht bekommen. In Bezug auf die Beschäftigten im Tourismussektor, Transport, Zoll, Einwanderung und Luftfahrt sagte er, dass sie bereits geimpft seien und eine Auffrischungsdosis erhalten würden.
Konkrete Maßnahmen, über die informiert wurde:
- Kuba schafft ab dem 7. November die obligatorische Quarantäne für internationale Reisende bei der Ankunft im Land ab.
- Es wird bestätigt, dass bis zum 15. November die Durchführung der RT-PCR der Einreise an die Grenze aufgehoben wird.
- Alle internationalen Reisenden (Kubaner oder Ausländer), die in das Land einreisen, müssen einen Gesundheitspass oder ein internationales Anti-COVID-19-Zertifikat der von den entsprechenden Aufsichtsbehörden zertifizierten Impfstoffe vorlegen.
- Alle Reisenden, die keinen Gesundheitspass oder keine internationale Anti-COVID-19-Impfbescheinigung vorlegen, sind verpflichtet, bei der Ankunft mindestens 72 Stunden vor der Reise eine COVID-19-negative RT-PCR-Bescheinigung eines zertifizierten Labor im Ursprungsland vorzulegen .
- Die epidemiologische Überwachung der internationalen Hygienekontrollen wird an allen Einreisepunkten (Häfen, Flughäfen und Marinas) aufrechterhalten.
- Kinder unter 12 Jahren, unabhängig von ihrer Nationalität bei der Ankunft in Kuba, sind von der Vorlage eines Impfplans oder RT-PCR-Tests befreit.
- Die Vorlage der Gesundheitserklärung des Reisenden ist erforderlich.
- Die obligatorische Verwendung des Mund-Nasenschutzes wird in den Flug- und Hafenterminals sowie im ganzen Land beibehalten.
- Um an Bord des Abflugs zu gehen, verlangen die Fluggesellschaften von ihren Passagieren den Nachweis eines Impfschutzes oder eines negativen RT-PCR-Tests, der innerhalb von 72 Stunden im Voraus durchgeführt werden muss .
- Das Personal der Internationalen Hygienekontrolle wird Proben für die RT-PCR am Flughafen nach dem Zufallsprinzip entnehmen.
- Jeder internationale Reisende, der über einen beliebigen Einreisepunkt in das Land einreist und Anzeichen und Symptome von COVID-19 oder einer anderen übertragbaren Krankheit zeigt, wird zu diesem Zweck an eine Gesundheitseinrichtung überwiesen und dort einem PCR-RT-Test unterzogen.
- Die epidemiologische Überwachung der Touristen wird in den Hoteleinrichtungen während ihres Aufenthalts im Land aufrechterhalten.
- Die Eigentümer von Ferienwohnungen oder Personen, die nicht im Land ansässige Reisende aufnehmen, sind dafür verantwortlich, die entsprechenden Gesundheitsbehörden unverzüglich über das Auftreten von Symptomen bei ihren Gästen zu informieren.
- Die Gesundheitsbereiche der Gemeinde werden die epidemiologische Überwachung von Touristen, die sich in Privathäusern aufhalten, aufrechterhalten und die Verpflichtung festlegen, bei Symptomen, die auf COVID-19 hindeuten, vor den Gesundheitsbehörden zu erscheinen.
Quelle: Pressemitteilung und Granma